19. Dezember 2024
Autoren: André Nimtz & Maren Fichtner
Lesezeit: ca. 15 Minuten
Neue Maschinenverordnung 2023/1230: eine kurze Einordnung
Da kommt etwas Großes auf Sie zu und es hat auch einen großen Namen: „Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und Rates vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates“.
Die – kurz gesagt – neue Maschinenverordnung 2023/1230 erblickte bereits 2023 das Licht der EU und soll ab dem 20. Januar 2027 das Inverkehrbringen von Maschinen am Europäischen Markt regeln. Sie soll Vorgehen vereinheitlichen und den zahlreichen technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung tragen.
Und: Sie soll die in die Jahre gekommene Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen, die
- als „einfache“ Richtlinie weit weniger verbindlich ist,
- schon mehr als 15 Jahre auf dem Buckel hat und
- wesentliche Entwicklungen nicht mit einbezieht.
Jetzt stellt sich die Frage: Betrifft die neue Maschinenverordnung auch Sie und Ihr Unternehmen? Bauen Sie:
- Maschinen oder teilmontierte Maschinen?
- maschinenbezogene Produkte wie auswechselbare Ausrüstungen, Ketten, Seile, etc.?
- digitale Bauteile wie Software und Steuerung?
Wenn ja, dann fällt auch Ihr Unternehmen unter den Anwendungsbereich.
Fortschritte bei der Digitalisierung in Deutschland
Auch wenn Unternehmen noch nicht durchdigitalisiert oder gar -automatisiert sind, so hat die Digitalisierung in den vergangenen Jahren doch deutliche Spuren in der Produktion hinterlassen:
- Menschen arbeiten mit Robotern und Cobots zusammen.
- Maschinen sind netzwerkfähig und damit smart geworden.
- Autonome Maschinen und Remote Services eröffnen neue IIoT-Welten.
- Software-Updates können wesentliche Auswirkungen auf die Sicherheit in Unternehmen haben.
Die Anforderungen an Sicherheits- und Gesundheitsschutz sind in diesem Zuge gewachsen und sollen mit der neuen Verordnung verbindlich geregelt werden. Die Maschinensicherheit soll trotz neuer Technologien gewährleistet werden und viel wichtiger: Den Nutzern soll die Sicherheit gegeben werden, dass sie auch modernsten vernetzten Maschinen uneingeschränkt vertrauen können.
Kosten sparen
Die neue Maschinenverordnung zielt auch darauf ab, Prozesse zu optimieren und Verwaltungsaufwände und Kosten für Hersteller zu senken. Administrative Vorgänge sollen vereinfacht werden, indem vermehrt digitale Formate genutzt werden sollen. Dazu kommen wir später noch ausführlicher.
Vereinheitlichung und Standardisierung
Im Gegensatz zur bisherigen Maschinenrichtlinie gilt die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230 für alle EU-Länder in gleichem Maße. Ab Inkrafttreten im Januar 2027 ist die Verordnung verbindlich für die gesamte EU. Damit einher geht das Bestreben, eine Standardisierung europäischer Sicherheitsanforderungen an Maschinen zu etablieren, und Prozesse zu etablieren, die mit dem New Legislative Framework (NLF) der EU konform sind. (siehe Infobox)
Das New Legislative Framework (NLF) der EU
Beim New Legislative Framework (NLF) der EU – übersetzt bedeutet das eigentlich nur „neuer gesetzlicher Rahmen“ – handelt es sich um einen Ordnungsrahmen für die Europäische Produktregulierung.
Dieses Rahmenwerk legt fest:
- welche Regeln für die Konformitätsbewertung von Produkten bestehen. Nach diesen Regeln wird schlussendlich geprüft, ob ein Produkt den EU-Vorschriften und -Normen entspricht oder eben nicht.
- welche Organisationen Prüfungen durchführen dürfen und welche Rahmenbedingungen für die Überprüfung und Akkreditierung dieser Organisationen gelten.
- wie die Marktüberwachung geregelt ist. Darunter fällt zum Beispiel, wie nicht-konforme Produkte identifiziert werden können und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, damit nicht-konforme Produkte wieder vom Markt verschwinden.
Neue Regeln, neue Pflichten. Und die kommen sowohl auf die Hersteller zu als auch auf andere Parteien, die mit dem Vertrieb der Maschine oder dazugehöriger Teile zu tun haben. Im Fach-Jargon spricht man allgemein von Wirtschaftsbeteiligten. Welcher Wirtschaftsbeteiligte welche Pflichten erfüllen muss, sehen Sie in der folgenden Tabelle.
Wirtschaftsbeteiligte | Pflichten und Aufgaben |
---|---|
Hersteller |
|
Bevollmächtigte |
|
importierende Unternehmen |
|
handelnde Betriebe |
|
Neu ist der Ansatz nicht, die Einführung von Maschinen durch gesetzliche Vorgaben zu regulieren. Bereits seit 2009 findet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anwendung innerhalb der EU. Allerdings ist sie eben nur eine Richtlinie und keine Verordnung und damit freier in der Umsetzung.
Die Maschinenrichtlinie legt den Fokus primär auf die Hersteller von Maschinen und definiert Anforderungen an die Sicherheit bei der Interaktion von Mensch und Maschine. Dazu gehören:
- grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen einschließlich Anforderungen an Design, Ergonomie, Sicherheitseinrichtungen und Benutzerinformationen
- Verfahren zur Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung mit Blick auf die Ausstellung der Konformitätserklärung und Anbringung der CE-Kennzeichnung
- Anforderungen an die Dokumentation und an Gebrauchsanweisungen, sprich die Bereitstellung technischer Unterlagen und verständlicher Gebrauchsanweisungen in der Landessprache des Anwenders
Ein Wort vorab: Wir wollen hier nicht den gut 100-seitigen Rechtstext im Detail durchforsten und jede Änderung ausdiskutieren. Uns geht es in diesem Beitrag um die Neuerungen für Hersteller von Maschinen und dazugehöriger Teile.
Und noch ein zweites Wort vorab: Wie Sie schon gelesen haben, soll die Maschinenverordnung 2023/1230 in allen Ländern der EU verbindlich gültig sein. Im Gegensatz zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG muss die Verordnung nicht erst ins nationale Recht übertragen werden. Sie findet damit ab Januar 2027 in der niedergeschriebenen Form Anwendung. Das schließt auch den erweiterten Geltungsbereich um zum Beispiel Software mit ein.
Aber schauen wir uns einige Details an.
1. Definition von Konformitätsbewertungsverfahren
Die neue Maschinenverordnung regelt Konformitätsbewertungen nach klar definierten Verfahren, die wiederum bestimmten Standards entsprechen müssen. Eine Vorgabe, wann welches Verfahren genutzt werden muss, gibt es (noch) nicht. Allerdings werden bestimmte Verfahren für bestimmte Produkte ausdrücklich empfohlen. Zu den Verfahren gehören:
Interne Fertigungskontrolle
Hier stellt der Hersteller selbst sicher, dass seine Maschinen nach geltenden Vorschriften gefertigt werden. Dazu führt er interne Kontrollen während der Produktion durch. Ein externer Prüfer ist nicht zwingend erforderlich.
EU-Baumusterprüfbescheinigung (früher EG-Baumusterprüfbescheinigung)
Für Baumuster von Maschinen können künftig EU-Baumusterprüfungen durch benannte Stellen durchgeführt werden. Wurden alle relevanten Anforderungen eingehalten, stellt die benannte Stelle eine entsprechende Bescheinigung aus, die bestätigt, dass der Prototyp den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Verordnung entspricht.
Interne Fertigungskontrolle mit überwachter Produktprüfung
Hierbei werden interne Fertigungskontrollen durch Prüfungen durch benannte Stellen ergänzt.
Einzelprüfung (neu im Zuge der Verordnung 2023/1230)
Auch die Prüfung jeder einzelnen Maschine durch einen externen Prüfer gehört künftig zu den möglichen Konformitätsbewertungsverfahren. Der Prüfer prüft hierbei nicht das Baumuster, sondern die gefertigte Maschine auf Einhaltung der Vorschriften.
Umfassende Qualitätssicherung
Wie der Name schon sagt, geht dieses Verfahren weit über die Einzelprüfungen hinaus. Eine benannte Stelle überwacht bei der umfassenden Qualitätssicherung den gesamten Fertigungsprozess, um die Konformität und Qualität der Maschine sicherzustellen.
2. Bewertung von Hochrisiko-Maschinen durch benannte Akkreditierungsstellen
Bestimmte Maschinen fallen unter das Label „Hochrisiko-Maschine“. Diese Bezeichnung kommt vor allem durch die steigende Bedeutung von KI ins Spiel und hat direkten Einfluss auf die Risikobeurteilung von Maschinen.
Für die Risikobeurteilung spielen zum Beispiel die folgenden Fragen eine Rolle:
- Kann die Maschine einem Menschen erklären, warum sie etwas macht?
- Trifft die Maschine sicherheitsrelevante Entscheidungen?
- Wie lange werden diese Entscheidungen dokumentiert?
- Kann die Maschine den eigentlichen Aufgabenbereich durch maschinelles Lernen überschreiten?
Allerdings folgt der Begriff der Hochrisiko-Maschine den technologischen Entwicklungen. Das heißt, was heute noch nicht unter diese Label fällt, kann nächstes Jahr schon als Hochrisiko-Maschine gelten. Daher sollten Sie immer prüfen, ob Ihre Maschine vielleicht doch dazu gehört.
Stand heute (2025) lässt sich verallgemeinern: Arbeiten Ihre Maschinen mit KI, fallen sie in die Kategorie der Hochrisiko-Maschinen. Damit MUSS die Bewertung laut neuer Maschinenverordnung durch eine benannte Akkreditierungsstelle erfolgen.
3. Neubewertung bei Änderungen
Die neue Maschinenverordnung 2023/1230 definiert eindeutig, ab wann bei Änderungen an Maschinen und Anlagen eine neue Konformitätsbewertung durchgeführt werden muss. Das betrifft nicht nur die Hersteller, sondern auch die Betreiber der Maschinen.
Nimmt ein Maschinenbetreiber tiefgreifende Veränderung an bestehenden Maschinen und Anlagen vor, muss er eine neue CE-Konformitätsbewertung durchführen (lassen). So soll zum Beispiel sichergestellt werden, dass Maschinenmodifikationen, die ein erhöhtes Risiko mit sich bringen und zusätzliche Schutzmaßnahmen erfordern, dokumentiert und entsprechend bewertet werden.
Maschinen, die wesentlich verändert werden, gelten damit nach der neuen Maschinenverordnung als neue Maschinen. Dabei ist es irrelevant, ob die Änderungen vom Hersteller oder vom Betreiber vorgenommen wurden. Wer die Anpassungen vornimmt, wird zum Hersteller der (modifizierten) Maschine und muss damit die Konformitätsbewertung vornehmen.
4. Abdeckung neuer Risiken im Zusammenhang mit digitalen Technologien
Neue digitale Technologien eröffnen neue Möglichkeiten, bringen aber auch neue Risiken mit sich. Cybersecurity gewinnt aufgrund des steigenden Grades der Digitalisierung immer mehr an Bedeutung. Dem trägt die neue EU-Maschinenverordnung Rechnung.
Im Kapitel „Schutz gegen Korrumpierung“ definiert die Verordnung die Anforderungen an den Schutz vor unbeabsichtigten und beabsichtigten IT-Angriffen auf Hard- und Software. Sie ernennt zudem das Thema Security zur Herstellerpflicht. Hersteller müssen Industrial-Security-Konzepte aufstellen und können sich ihre Cybersecuritymaßnahmen durch benannte Stellen zertifizieren lassen. Weitergehende Maßnahmen regelt der Cybersecurity Act (CRA).
5. Reduktion papierbasierter Dokumentation
Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 rückt in gewisser Hinsicht auch das Thema „Nachhaltigkeit“ mit Blick auf die papierbasierte Dokumentation in den Vordergrund. Maschinenbezogene Dokumente können künftig digital bereitgestellt werden, zum Beispiel über integrierte Maschinen-Software, beiliegende Datenträger oder online.
Bei vollständigen Maschinen sind das die EU-Konformitätserklärung und die Betriebsanleitung. Bei unvollständigen Maschinen kann zudem die EU-Einbauerklärung und die Montageanleitung digital verfügbar gemacht werden.
Eine Ausnahme bilden allerdings die Konsumgüter. Hier müssen wesentliche Sicherheitsinformationen für die Inbetriebnahme und Nutzung weiterhin in Papierform beiliegen.
Darüber hinaus regelt die Verordnung nicht nur das „Was“, sondern auch das „Wie“ im Hinblick auf Verfügbarkeit und Zugriff auf digitale Dokumente:
- Bereitstellungsdauer: Die Dokumente müssen mindestens 10 Jahre online zugänglich sein beziehungsweise während der gesamten erwarteten Lebensdauer der Maschine.
- Zugang: Der Zugang zu den Dokumenten muss auf der Maschine ersichtlich sein, zum Beispiel durch einen QR-Code.
- Speicherung durch den Nutzer: Der Nutzer muss die Dokumente herunterladen, speichern und ausdrucken können.
- Ausfallsicherheit: Fällt die Maschine, die Stromzufuhr oder das Internet aus, müssen die Dokumente dennoch zugänglich bleiben.
Und was passiert, wenn Ihre Kunden doch lieber Papierdokumente möchten? Laut Verordnung können Ihre Kunden weiterhin Dokumente in Papierform anfordern und Sie als Maschinenhersteller müssen ihnen die gedruckten Dokumente innerhalb eines Monats kostenfrei zur Verfügung stellen.
Zeitschiene für die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230
29. Juni 2023:
Die neue EU-Maschinenverordnung wird im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
19. Juli 2023:
Die neue Maschinenverordnung tritt in allen EU-Mitgliedsländern in Kraft.
Ab sofort:
Bestimmte Anforderungen zum Beispiel zum Thema Cybersecurity können von den Herstellern bereits berücksichtigt werden.
bis 19. Januar 2027:
Maschinen sind weiterhin nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr zu bringen.
ab 20. Januar 2027:
Es gilt ausschließlich die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 (Stichtagregelung).
Künftig können beziehungsweise müssen Sie als Maschinenhersteller Ihren Kunden alle relevanten Anweisungen und Dokumente digital zur Verfügung stellen. Ein entsprechendes System kann Sie dabei maßgeblich unterstützen.
Und wenn Sie dafür keine eigenständige Software in Ihrem Unternehmen einführen möchten, dann hätten wir einen Tipp für Sie: Unser flexibles Werkerassistenzsystem weasl unterstützt nicht nur Ihre Mitarbeitenden in der Montage, es kann Ihnen auch Aufgaben aus der neuen EU-Maschinenverordnung abnehmen. Schauen wir uns zwei konkrete Aspekte an.
Grundlagen für Konformitätsbewertungen
Mit weasl schaffen Sie die Basis für künftige Konformitätsbewertungen zum Beispiel durch interne Fertigungskontrollen. Etablieren Sie mit weasl effiziente, sichere und regelkonforme Prozesse. Das bringt unser System dafür mit:
- digitale Schritt-für-Schritt-Anleitungen: Erstellen Sie qualifikationsgerechte, kontextbezogene Anweisungen mit multimedialer Unterstützung und Interaktionsmöglichkeiten.
- Dokumentation und Rückverfolgbarkeit: Protokollieren Sie alle Arbeiten während der Bearbeitung und stellen Sie damit die Einhaltung von Normen und die Auditierbarkeit sicher.
- Qualitätsmanagement und Prozessoptimierung: Ermöglichen Sie mit weasl datenbasierte Entscheidungen und erfassen Sie Störgründe.
- Integration von Prüf- und Messgeräten: Erfassen Sie Daten automatisch und ohne „Übersetzungsfehler“ durch die Anbindung von Prüf- und Messgeräten.
- Einhaltung rechtlicher Anforderung: Stellen Sie mit weasl die vollständige und korrekte Durchführung von Prüfungen sicher und dokumentieren Sie automatisch alle Prozessschritte.
- Feedback und Vorfallsmeldungen: Erfassen Sie Feedback in Echtzeit und benachrichtigen Sie bei Vorfällen die entsprechenden Abteilungen direkt aus weasl heraus.
Digitale Betriebsanweisung und Montageanleitung
Die standardisierten Inhalte eine Betriebsanweisung können Sie bequem in weasl umsetzen und wie eine digitale Arbeitsanweisung aufbereiten. Zu diesen Inhalten können gehören:
- der Geltungsbereich
- der Anwendungsbereich
- Infos zu Gefahren für Mensch und Umwelt
- technische Schutzmaßnahmen
- organisatorische Schutzmaßnahmen
- persönliche Schutzmaßnahmen
- Verhalten bei Störungen
Erfassen Sie all diese Daten und Informationen in einer digitalen Betriebsanweisung in weasl, die Sie Ihren Endkunden zur Verfügung stellen.
Sie möchten Ihren Kunden einen zusätzlichen Service bieten? Dann reichern Sie die Anweisungen auf Wunsch durch Pflichtfelder als Lesebestätigung, Videoinhalte zur besseren Verdeutlichung oder weiterführende Schulungsunterlagen an. Ihre Kunden scannen dann zum Beispiel einen QR-Code an der Maschine und werden direkt in die Betriebsanleitung in weasl weitergeleitet.
Liefern Sie unvollständige Maschinen, die beim Endkunden noch endmontiert werden müssen, bilden Sie die Montageanleitungen ebenfalls digital in weasl ab. So führen Sie Ihre Kunden Schritt für Schritt zur fachgerecht montierten Maschine.
Wann kommt die neue Maschinenverordnung?
Die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230 tritt zum 20.01.2027 in Kraft und ist ab diesem Stichtag beim Inverkehrbringen von Maschinen anzuwenden.
Welche Veränderungen bringt die neue Maschinenverordnung mit sich?
Die EU-Maschinenverordnung bringt neue Regelungen ins Spiel, die dem Stand der Technik in Hinblick auf zum Beispiel Digitalisierung, selbstlernende Systeme (KI) und Cybersecurity Rechnung tragen.
Sie ermöglicht ein reibungsloses Zusammenspiel mit dem New Legislative Framework (Leitfaden für Europäische Produktregulierung) und hat eine aktualisierte Liste von Konformitätsbewertungsverfahren im Gepäck.
Für Hersteller und Betreiber soll sich der Verwaltungsaufwand ebenso reduzieren wie die Kosten – zum Beispiel durch die Nutzung digitaler Formate für Betriebsanweisungen.
Im Gegensatz zur bisherigen Maschinenrichtlinie ist die Verordnung 2023/1230 in der vorliegenden Form EU-übergreifend verpflichtend. Interpretations- und Umsetzungsspielräume werden vermieden, die Rechtssicherheit steigt.
Hinter all den Anpassungen, Änderungen und Regelungen steht das allgemeine Ziel, Risiken aufgrund neuer Technologien zu minimieren.
Welche Geräte sind von der Maschinenverordnung betroffen?
Die neue Maschinenverordnung gilt für alle Maschinen, unvollständige Maschinen und dazugehörige Komponente, sowie Software und Steuerungen. In ihren Geltungsbereich fallen zum Beispiel:
- Kunststoffspritzmaschinen
- landwirtschaftliche Maschinen
- Hebezeuge und Aufzüge
- Verpackungsmaschinen
- elektrische und elektronische Ausrüstung
Dürfen bestehende Maschinen nach dem Inkrafttreten der Maschinenverordnung weiterhin in Verkehr gebracht werden?
Nein. Die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verliert zum 20.01.2027 ihre Gültigkeit. Das bedeutet, dass Maschinen mit EG-Konformitätsvermutung zur Maschinenrichtlinie danach nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Maschinen müssen ab dem Stichtag die Regelungen der neuen Maschinenverordnung erfüllen.
Wo kann ich die deutsche Fassung der Maschinenverordnung einsehen?
Den kompletten Text der neuen Maschinenverordnung 2023/1230 finden Sie auf der Webseite der Europäischen Union: Verordnung - 2023/1230 - EN - EUR-Lex
Fazit
Mit der EU-Maschinenverordnung 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 eine europaweit einheitliche, verbindliche Regelung für den Verkauf von Maschinen, maschinenbezogenen Produkten sowie Software und Steuerungen. Sie soll den technologischen Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung tragen und Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit mit den Maschinen gewährleisten.
Bereits heute können Sie sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten. Indem Sie zum Beispiel ein Werkerassistenzsystem wie weasl nutzen, stellen Sie künftig Betriebsanleitungen bequem digital bereit und schaffen zudem die Basis für interne Konformitätsbewertungen.
Wappnen Sie sich für die Anforderungen von morgen – mit weasl
Die neue EU-Maschinenverordnung ist beschlossene Sache und ab 2027 sind ihre Vorgaben verbindlich. Setzen Sie jetzt bereits die nötigen Routinen und Prozesse auf, um auch in Zukunft normenkonform zu produzieren. In weasl finden Sie dafür ein schlagkräftiges Tool.
Erleben Sie selbst, was weasl leisten kann – kostenlosen Showcase-Umgebung.